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Elomas Erfolgsmodell: Nachhaltigkeit

11.10.11

Seit 35 Jahren setzt Eloma auf Nachhaltigkeit. Nun stellt das Unternehmen ein detailliertes...

Einfach online klicken und kreativ kochen, Eloma macht´s möglich

01.08.11

Eloma bringt das Rezeptbuch ins Internet

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eloma GmbH Innovative Koch- und Backtechnik

I.  Allgemeines
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. An Zeichnungen, Dokumentationen u.ä. Informationen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen der Verkäuferin unverzüglich zurückzugeben.
3. Der Käufer macht durch seine Unterschrift ein unwiderrufliches Kaufangebot für 4 Wochen, das der Annahme durch die Verkäuferin bedarf. Die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung. Änderungen an den Geräten, die dem technischen Fortschritt dienen, behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor.
4. Bei Abruf-Aufträgen mit oder ohne Zeitbestimmung ist der Käufer verpflichtet, der Verkäu¬ferin den gewünschten Auslieferungstermin mindestens 8 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Es gelten dann die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise.
5. Mündliche Absprachen, nachträgliche Vertragsänderungen, zugesicherte Eigenschaften der Ware, Auslieferungstermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
6. Für die Auftragsbestätigung, für die Entgegennahme von Mängelrügen und für die Abwicklung des Vertrages ist ausschließlich die Firma Eloma GmbH, 82216 Maisach, zuständig.
7. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten sowie Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art aus der Geschäftsbeziehung ist Maisach. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 
II.  Abnahme
8. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware abzunehmen. Nimmt er diese nicht aus Gründen ab, die der Käufer zu vertreten hat, hat er ab dem Auslieferungstermin 0,1% pro Tag des Nettoauftragswertes zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an Lagerkosten zu bezahlen. Der Käufer darf die Entgegennahme der Lieferung bei unwesentlichen Mängeln und Mengenabweichungen nicht verweigern.
III.  Auslieferung
9. Die Auslieferungszeit ist lediglich annähernd bezeichnet. Wird der annähernd bezeichnete Auslieferungstermin von der Verkäuferin nicht eingehalten, hat der Käufer die Verkäuferin schriftlich in Auslieferungsverzug zu setzen, wobei die vom Käufer zu bezeichnende Auslieferungsfrist zumindest 6 Wochen betragen muss. Schadensersatzansprüche für diese Zeit sind ausgeschlossen.
10. Verzögert sich die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes nachweislich durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder durch sonstige, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
IV.  Versand, Gefahrtragung und Montage
11. Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers ab Werk oder von der Verkäuferin zu wählender Versandstelle auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
12. Die Kosten der Transportversicherung, zu deren Abschluss die Verkäuferin berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, trägt der Käufer. Ebenso gehen die Kosten für Verladung, Zoll und ähnliches zu Lasten des Käufers.
13. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Hat der Besteller den Transport der Sache vom Herstellungsort zur Verwendungsstelle übernommen, trägt der Besteller für die Dauer des Transports die Gefahr. 
14. Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind Aufstellung, Anschluss und Montage des Kaufgegenstandes Sache des Käufers und von diesem, unter Beachtung der jeweils gültigen behördlichen Vorschriften, vom autorisierten Kundendienst der Verkäuferin bzw. in Zusammenarbeit mit diesem auf eigene Kosten und Gefahr zu besorgen.
V.  Sachmangelhaftung und Beanstandungen
15. Sachmangelansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe der Ware. Für gebrauchte Gegenstände übernimmt die Verkäuferin keine Haftung für Sachmängel.
16. Nach unserem Ermessen liefern wir neu oder bessern alle Leistungen nach, die sich nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelbehaftet herausstellen.
17. An im Austauschverfahren ersetzten Teilen behalten wir uns Eigentum vor.
18. Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf unser Verschulden zurück zu führen sind:
Natürliche Abnutzung, normaler Verschleiß, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritten, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage, Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Reinigungsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand.
19. Zur Durchführung der von uns nach billigem Ermessen als notwendig erscheinenden Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung muss der Käufer der Verkäuferin die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben.
20. Bei berechtigten Beanstandungen trägt die Verkäuferin die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung. Bei Lieferorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die insgesamt von uns zu tragenden Kosten begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.
21. In Fällen schuldhafter Mitverursachung der Mängel durch den Käufer, insbesondere aufgrund der Nichtbeachtung der Schadensvermeidungs- und Minderungspflicht, behält sich die Verkäuferin einen entsprechenden Schadenersatzanspruch vor.
22. Der Käufer hat nach seiner Wahl ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreicht.
23. Die sich aus der Sachmangelhaftung ergebenen Rechte des Käufers sind ohne Zustimmung der Verkäuferin nicht übertragbar.
VI.  Zahlung
24. Die Preise gelten ab Lieferwerk oder sonstiger Versandstelle nach Wahl der Verkäuferin zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Höhe.
25. Die Zahlung ist gemäß Zahlungsvereinbarung an die Eloma GmbH, Maisach, zu leisten. Die Verkäuferin bestimmt, auf welche Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind. Eventuelle, mit der Zahlung entstehende Kosten und/oder Gebühren trägt der Käufer. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel werden die Forderungen erst mit deren Einlösung getilgt. Wird ein Scheck oder ein Wechsel oder eine Lastschrift nicht eingelöst, ist die Restforderung sofort zur Zahlung fällig, und die Verkäuferin ist sofort berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu fordern. Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Akkreditiv.
26. Bei einer Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermines berechnen wir Verzugszinsen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 247, 288 BGB).
27. Eine Restschuld wird ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort fällig, wenn:
a) der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt;
b) der Käufer seine Zahlung einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt;
28. Bei Teillieferungen, die in sich voll funktionsfähig sind, ist die Verkäuferin berechtigt, diese Teillieferung gesondert zu berechnen.
29. Die Zahlungen des Käufers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Kaufpreisforderungen verrechnet.
VII.  Haftung
30. Wir haften, auch im Falle von Schäden wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, (insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit der Gesellschaftsorgane bzw. leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
31. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenshöhe, begrenzt.
32. Eine weitere Haftung, aus welchen Rechtsgründen auch immer, insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
VIII.  Rücknahme von Geräten
33. Rücknahmegeräte werden nur zu den jeweils gültigen Bedingungen der Verkäuferin in Zahlung genommen. Handelsvertreter und sonstige Vertreter wie auch Kundendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme nur berechtigt, wenn sie eine von der Verkäuferin ausgestellte schriftliche Vollmacht vorweisen. Die Kosten der Rücknahme, Abbau- , Transportkosten, Arbeitsaufwand etc. trägt der Käufer. 
34. Nach Beendigung der Nutzung der von Eloma GmbH gelieferten Geräte ist der Besteller verpflichtet, die Geräte auf eigene Kosten zu entsorgen. Bei der Entsorgung sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Der Besteller stellt die Eloma GmbH von sämtlichen Verpflichtungen des § 10 Abs. 2 Elektrogesetz (ElektroG) – insbesondere von der Rücknahmepflicht des Herstellers und allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter – frei.
Sofern gelieferte Geräte an Dritte weitergegeben werden, ist der Besteller verpflichtet, diese vertraglich zu verpflichten, die Geräte nach Beendigung der Nutzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sachgerecht zu entsorgen. Bei erneuter Weitergabe der Geräte sind die Dritten vertraglich zu verpflichten, den Empfängern der Geräte eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
Eine Verletzung der Vorgaben der Ziffer 3 verpflichtet den Besteller, die Geräte gem. Ziffer 1 zurückzunehmen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Die Eloma GmbH ist von etwaigen Ansprüchen Dritter  freizustellen.
Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der elektrischen Altgeräte durch die Eloma GmbH bedarf der Schriftform.
IX. Rücknahme von Ersatzteilen
35. Ersatzteile werden nur zu den jeweils gültigen Bedingungen der Verkäuferin zurückgenommen. Grundsätzlich gilt, dass Teile nur mit vorheriger Absprache mit der Verkäuferin und in Originalverpackung zurückgenommen werden können. Generell von der Rücknahme ausgeschlossen sind Elektronikteile sowie geöffnete Steuerbaugruppen (Platinen).
Für zurückgegebene Teile wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Listenpreises erhoben, mindestens jedoch 25,00 € je Lieferung. Diese Gebühren entfallen, wenn trotz schriftlicher Bestellung des Kunden eine Falschlieferung von Eloma erfolgte.
X.  Eigentumsvorbehalt
36. Alle gelieferten Waren und der Erlös aus dem Weiterverkauf bleiben Eigentum der Verkäuferin bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Verkäuferin gegenüber dem Käufer. Somit tritt der Käufer seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag an die Verkäuferin ab.
37. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft sind, hat der Käufer für deren Erfüllung Sorge zu tragen.
38. Der Käufer darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
39. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten als Rücktritt.
40. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
41. Sollte der Vertrag rückabgewickelt werden aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist die Verkäuferin berechtigt, für die Nutzung und den Gebrauch der Sache eine Wertminderungsentschädigung zu verlangen.
XI.  Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen
42. Steht der Firma Eloma GmbH das Recht zu, Schadenersatz zu fordern, kann die Firma Eloma GmbH 25 % des Kaufpreises als Schaden ohne Nachweis geltend machen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt der Firma Eloma GmbH vorbehalten.
XII.  Teilnichtigkeit
43. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
XII.  Hinweis gem. § 33 BDSG
44. Ihre auftragsbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.

(7/2011)


Eloma Garantiebedingungen

Die Eloma GmbH (nachfolgend Eloma genannt) gewährt dem Endabnehmer für neu hergestellte Eloma-Geräte zu den nachfolgenden Bedingungen Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden bleibt hiervon unberührt.

1. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Installation des Gerätes beim Endabnehmer, längstens aber 18 Monate ab Werksauslieferung des Gerätes durch Eloma.

2. Eloma bietet jedem Endabnehmer kostenlos ein zusätzliches Jahr Garantie an, sofern sich der Endabnehmer entweder auf der Internetseite www.eloma.com oder per dem Gerät beiliegender Postkarte bei der Eloma GmbH, Otto-Hahn Str. 10, 82216 Maisach, Germany, hierfür innerhalb von 3 Monaten nach Installation registriert hat.

In diesem Fall beträgt die Garantiezeit 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Installation des Gerätes beim Endabnehmer, längstens aber 30 Monate ab Werksauslieferung des Gerätes.

3. Zum Nachweis des Installationsdatums sowie des Gerätetyps reicht die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung oder Installations-Rechnung des Händlers, Vertriebspartners oder Servicepartners durch den Endabnehmer aus.

4. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt Eloma bei Endabnehmern in Deutschland und Österreich alle Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen.

Innerhalb der Garantiezeit liefert  Eloma bei Endabnehmern außerhalb Deutschland und Österreich ausschließlich Originalersatzteile, für Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Weitergehende Leistungen oder der Ersatz von Arbeitsleistung ist ausgeschlossen.

Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von Eloma durch Instandsetzung, Nachbesserung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes.

5. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.

6. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von Eloma über.

7. Transportkosten und -risiken werden von Eloma nicht übernommen.

8. Sobald ein Schaden oder ein Mangel dem Endabnehmer bekanntgeworden ist, muss dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich gegenüber Eloma angezeigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Anzeige bei einem Eloma-SERVICE TEAM PARTNER.

9. Ein Anspruch auf Garantieleistung besteht nicht für Schäden, die aufgrund mangelhafter Installation entstehen sowie für Schäden, die aus unfachmännischen oder nicht vorschriftsmäßigen Reparaturversuchen, durch Arbeiten von nicht durch Eloma autorisierte Dritte, durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Bedienung oder durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Eine unsachgemäße Handhabung liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich in der Verwendung von verschmutztem, aggressivem Wasser, von Gas mangelhafter Qualität oder von Strom nicht geeigneter Stärke oder Spannung vor. Jegliche Schäden durch Überspannung sind von der Garantie ausgeschlossen.

10. Jede Garantie entfällt, wenn die Eloma-Installationsanweisungen nicht befolgt, vorgeschriebene Wartungs- und Inspektionszyklen nicht eingehalten oder nicht ausdrücklich durch Eloma zugelassene Reinigungs- oder Pflegemittel verwendet werden.

11. Verbrauchs- und Verschleißteile wie beispielsweise Leuchtmittel, Dichtungen, etc., sowie Glasschäden sind von der Garantie ausgenommen. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf die natürliche Abnutzung des Gerätes.

12. Bei Schäden und Funktionsstörungen, die aufgrund von Verkalkung des Geräts entstehen, besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.

13. Jegliche Garantie entfällt auch, wenn andere als die original Eloma-Ersatz- oder Verschleißteile eingesetzt wurden, und zwar gleichgültig, ob die Schäden oder Mängel hierauf zurückzuführen sind.

14. Diese internationale Garantie ist in allen Ländern gültig und kann für Geräte mit Standort in sämtlichen Ländern geltend gemacht werden, in denen autorisierte Partner von Eloma Garantieleistungen entsprechend den vorliegenden internationalen Garantiebedingungen erbringen.

15. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften des Landes, in dem sich der Gerätestandort befindet, betrieben wurde.

16. Für diese internationale Garantie der Eloma GmbH gegenüber dem Endabnehmer gilt deutsches Recht (mit Ausnahme der Regelungen der Wiener Konvention über den internationalen Warenkauf, CISG). Ausschließlich zuständig für alle Ansprüche aus dieser Garantie und sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Garantie ist das Landgericht München I, Deutschland.