Für wen?
Jeder Betrieb, der Anspruch auf die Überbrückungshilfe III hat, ist grundsätzlich auch antragsberechtigt für die Zuschüsse zur Digitalisierung. Dieser Antrag wird zusammen mit der Überbrückungshilfe III gestellt.
Für was?
Kosten für zusätzliche Hygienemaßnahmen und Investitionen in Digitalisierung, die im Zeitraum März 2020 bis September 2021 angefallen sind, können vom Staat gefördert werden. U.a. kann die Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung förderfähig sein.
Eloma Geräte erfüllen die Anforderungen – und bieten noch mehr in Sachen Hygiene
- Alle Eloma Geräte haben eine USB-Schnittstelle und können mit LAN bzw. WLAN Anbindung ausgestattet werden.
- Mit der Gerätemanagement-Software ProConnect können Programme zentral verwaltet und über die Schnittstelle der Wahl übertragen werden.
- Das vollautomatische Reinigungssystem autoclean® bietet tägliche Hygiene auf Knopfdruck, ganz ohne manuelle Schritte, sogar vorprogrammierbar für die ganze Woche. Optional öffnet sich die Tür nach der Reinigung von selbst. So geht volle Automatisierung in Sachen Hygiene!
- HACCP Datenprotokollierung und -anzeige ist immer dabei
Wie läuft das?
Zu weiteren Details rund um das Wie und Was dieser Förderung nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Steuerberatung auf.